Spindeltreppe als Fluchttreppe – zulässig? | FTS

Sind Spindeltreppen als Fluchttreppe 
zulässig?

Ja – in vielen Gebäuden ist eine Spindeltreppe eine zulässige, bewährte und besonders platzsparende Fluchttreppenlösung. 

Als außenliegende Stahlkonstruktion schafft sie einen selbstständig begehbaren zweiten Rettungsweg, erschließt mehrere Geschosse auf engem Grundriss und lässt den Innenraum weitgehend unberührt. Gerade bei Wohngebäuden, Altbauten und knappen Hofflächen reduziert das Aufwand, Bauzeit und Kosten gegenüber großflächigen Treppenanlagen.

Ob sie als notwendige Außentreppe oder als zweiter baulicher Rettungsweg eingesetzt wird, klärt die Genehmigungsplanung anhand von Landesbauordnung, Nutzung und Brandschutzkonzept. 

In Arbeitsstätten ist die Spindeltreppe nach ASR A2.3 als Nebenfluchtweg zulässig, wenn die sichere Benutzung gewährleistet ist; nur der Hauptfluchtweg benötigt gerade Treppenläufe. Die baurechtliche Einordnung ist damit eine lösbare Planungsfrage – und kein grundsätzlicher Einwand gegen die kompakte Bauform.

Einsatz im Rettungsweg

Für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen fordert das Bauordnungsrecht grundsätzlich zwei voneinander unabhängige Rettungswege je Geschoss. Die Musterbauordnung lässt eine notwendige Außentreppe ohne eigenen Treppenraum zu, wenn sie sicher benutzbar ist und im Brandfall geschützt bleibt. Landesbauordnung, Gebäudenutzung und Brandschutzkonzept bestimmen die Ausführung.

  • Wohn- und Bestandsgebäude: kompakter zweiter baulicher Rettungsweg über mehrere Geschosse.
  • Arbeitsstätten: zusätzlicher Nebenfluchtweg mit nachgewiesener sicherer Benutzung.
  • Enge Innenhöfe und schmale Fassaden: kleine Grundfläche statt langer Läufe und großer Zwischenpodeste.
  • Größere Personenströme oder besonders schutzbedürftige Nutzer: Durchmesser, Laufbreite, Podeste, Handläufe und Organisation werden entsprechend ausgelegt.

Durchmesser und Stufengeometrie

Der Außendurchmesser wird aus der Personenzahl und der erforderlichen lichten Laufbreite entwickelt. Für Nebenfluchtwege in Arbeitsstätten dienen als Orientierung:

  • 0,90 m Laufbreite für bis zu 5 Personen, 
  • 1,00 m für bis zu 20 Personen, und 
  • 1,20 m für 21 bis 200 Personen. 

Daraus lassen sich – abhängig von Spindel, Handläufen, Geländer und Stufenteilung – Außendurchmesser von etwa 2,10 m, 2,30 m beziehungsweise 2,70 m ableiten. Dies sind Planungsrichtwerte. Das endgültige Maß folgt aus Landesrecht, Rettungswegkonzept und sicherer Benutzung. Bei größeren Personenströmen werden mehrere Spindeltreppen oder eine geradläufige Anlage verglichen. ASR A2.3

DIN 18065 liefert Begriffe und Messregeln; für Arbeitsstätten konkretisiert ASR A1.8 die Begehbarkeit. Maßgebend sind Auftritt auf der Lauflinie, Steigung, lichte Durchgangshöhe und gleichmäßige Stufen. Die Schrittmaßregel lautet: 

  • 2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm.

Geschosshöhen, Fertigfußbodenhöhen, Drehwinkel, Drehrichtung und Austrittslagen bestimmen Stufenzahl und Podeste. Daraus entsteht eine projektspezifische Fluchtspindeltreppe, die Personenzahl, Sicherheit und verfügbaren Raum wirtschaftlich zusammenführt.

Austritte, Türen und Podeste

Jeder Austritt benötigt ein ausreichend tiefes Podest. Eine Tür darf nicht unmittelbar auf den abwärtsführenden Lauf aufschlagen oder die erforderliche lichte Breite einengen. In der BauO NRW soll die Podesttiefe mindestens der Türbreite entsprechen. In Arbeitsstätten müssen Türen im Fluchtweg ohne Schlüssel, Transponder oder Code zu öffnen sein; manuell betätigte Notausgangstüren schlagen grundsätzlich in Fluchtrichtung auf.

Auch ein vorhandenes Fenster kann zum sicheren Austritt umgebaut werden. Die Planung umfasst:

  • Öffnungsgröße, Brüstungshöhe und gegebenenfalls Einbau einer Fenstertür
  • Lastabtragung, Abdichtung und Entwässerung des Podests
  • Absturzsicherung und freie Türbewegung
  • Durchgängige lichte Breite bis zum Weg ins Freie

Fassadenbrandschutz als konstruktive Aufgabe

Die Fluchtspindeltreppe wird so angeordnet, dass Feuer und Rauch aus Fenstern, Türen oder Lüftungsöffnungen Lauf und Podeste nicht gefährden. 

Häufig lässt sich das bereits durch die richtige Position der Treppe lösen. Sie kann beispielsweise seitlich neben einer Fensterachse angeordnet oder so gedreht werden, dass Podeste nicht unmittelbar vor öffenbaren Fenstern liegen. Damit entfällt oft zusätzlicher konstruktiver Brandschutz.

Liegt eine Öffnung dennoch nah an der Treppe, kann beispielsweise das betroffene Fenster festverglast und mit dem erforderlichen Feuerwiderstand ausgeführt werden. Eine weitere Lösung ist eine geschlossene Abschirmung zwischen Fassade und Podest. Auch brennbare Fassadenbekleidungen und Dachüberstände werden einbezogen.

Das Brandschutzkonzept legt die passende Maßnahme fest. Gleichzeitig wird der Weg vom Fußpunkt der Treppe bis ins Freie oder in einen sicheren Bereich durchgängig geplant.

Statik, Anschlüsse und Fundamente

Der Lastweg einer Spindeltreppe ist klar: Das zentrale Standrohr oder zusätzliche Stützen führen die vertikalen Lasten in eigene Fundamente. Die Fassade übernimmt hauptsächlich Halte- und Aussteifungskräfte. Dieses Prinzip entlastet den Bestand und ermöglicht eine robuste, wirtschaftliche Konstruktion.

Die Anschlüsse werden an nachgewiesenen Deckenrändern, Ringankern, Stahlträgern oder ergänzenden Konsolen angeordnet. Putz, Wärmedämmung und nichttragende Vorsatzschalen eignen sich nicht als Verankerungsgrund. Bei schwachem oder unbekanntem Mauerwerk kann die Fluchtspindeltreppe weitgehend eigenständig gegründet und nur mit wenigen Haltepunkten am Gebäude stabilisiert werden.

Tragfähigkeit: Die Konstruktion wird für die vorgesehene Nutzung und Personenzahl bemessen. Je nach Lastkategorie kann die anzusetzende Verkehrslast bis zu 5,0 kN/m² betragen. Damit wird auch die gleichzeitige Nutzung der Fluchttreppe durch viele Personen berücksichtigt. Der konkrete Wert ergibt sich aus Gebäudenutzung und anwendbarem Regelwerk.

Der Standsicherheitsnachweis umfasst außerdem Eigengewicht, Wind, Schnee und Eis, Geländerlasten, außermittig angeschlossene Podeste, Schwingungen und Temperaturbewegungen. Fest- und Gleitpunkte ermöglichen kontrollierte Bewegungen und vermeiden unnötige Zwangskräfte zwischen Treppe und Gebäude.

Größe und Tiefe der Fundamente werden aus den berechneten Lasten und den örtlichen Bedingungen entwickelt. Berücksichtigt werden Baugrund, Frosttiefe, Grundwasser sowie vorhandene Keller, Leitungen oder Gewölbe. So entsteht ein nachvollziehbares Tragwerkskonzept, das zur Gebäudesituation passt.

Stufen, Geländer und Handläufe

Gitterrost- oder Profilroststufen sind für außenliegende Fluchtspindeltreppen bewährt. Sie können rutschhemmend ausgeführt werden, leiten Regenwasser ab und verringern Wasser- und Eisbildung. Ein geregelter Winterdienst bleibt erforderlich.

Maschenweite und Oberfläche richten sich nach der Nutzergruppe. In öffentlich zugänglichen Bereichen oder bei schmalen Absätzen bietet eine engmaschige Ausführung von etwa 30 × 10 mm mehr Sicherheit. Stufenkanten und seitliche Öffnungen dürfen keine Fang-, Klemm- oder Stolperstellen bilden.

Alle Stufen eines Laufs benötigen eine gleichmäßige Geometrie. Nach ASR A1.8 liegen die Richtwerte für Außentreppen bei 14 bis 17 cm Steigung und 28 bis 32 cm Auftritt. Es gilt die Schrittmaßregel: 

  • 2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm. 

Bei einem Steigungswinkel bis 36° folgt spätestens nach 18 Trittstufen ein Zwischenpodest.

Gut erkennbare, rutschhemmende Antrittskanten erleichtern die Orientierung. Stufen und Podeste müssen kontrolliert entwässern und dauerhaft frei von Schnee, Laub und Verschmutzungen bleiben.

In Arbeitsstätten beträgt die Geländerhöhe mindestens 1,00 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m. Handläufe liegen zwischen 0,80 und 1,15 m, sind möglichst durchgehend und sicher umgreifbar. Bei mehr als 1,50 m Stufenbreite sind beidseitige Handläufe erforderlich. Öffnungsweiten und Geländerfüllung werden an die Nutzergruppe angepasst.

Korrosionsschutz und Betrieb

Feuerverzinken nach DIN EN ISO 1461 ist der übliche Grundschutz für außenliegende Stahltreppen. In Küstennähe, Industrieatmosphäre oder bei erhöhtem Gestaltungsanspruch bietet ein Duplex-System aus Verzinkung und Beschichtung zusätzlichen Schutz. Entwässerung, Beleuchtung, Winterdienst und regelmäßige Kontrollen von Stufen, Geländern, Schraubverbindungen, Korrosion und Fundamentanschlüssen sichern die dauerhafte Nutzung.

Was eine zulässige Fluchtspindeltreppe technisch erfüllen muss?

Belastbarkeit der Treppe

Als Fluchttreppe muss die Konstruktion mehr aushalten als eine gewöhnliche Außentreppe. Sie wird auf die höhere Verkehrslast im Fluchtweg ausgelegt – bis zu 5,0 kN/m², also für den Fall, dass viele Menschen gleichzeitig nach unten gehen.

Trittsicher bei Wetter

Stufen aus Gitterrost oder Blechprofilrost mit rutschhemmender Antrittskante lassen Regen, Schnee und Schmutz durchfallen. So bleibt die Treppe auch im Winter begehbar, ohne dass sich Glatteis bildet

Schutz vor 
Korrosion

Weil sie dauerhaft draußen steht, wird die Treppe feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461. Dieser Schutz hält über Jahrzehnte und macht sie praktisch wartungsfrei – damit der Rettungsweg auf Dauer funktioniert

Sicherung gegen Absturz

Das Geländer ist mindestens 90 cm hoch, ab 12 m Absturzhöhe 110 cm, mit Öffnungen unter 12 cm für die Kindersicherheit. Bei großen Höhen lässt sich zusätzlich ein Schutzkäfig anbringen.

In welchen Projekten passen Spindeltreppen 
besonders gut?

Spindeltreppen sind vor allem dort stark, wo kompakte Lösungen gefragt sind.

Montage einer Fluchttreppe im Innenhof eines Bestandsgebäudes

Altbau im Innenhof

Steht im Bestand nur wenig Hoffläche zur Verfügung, ist die Spindeltreppe oft eine der wenigen Lösungen, mit denen sich mehrere Geschosse außen erschließen lassen, ohne den Hof zu blockieren. Gerade für einen zweiten Rettungsweg ist das interessant.

Spindeltreppe Mehrfamilienhaus Innenhof

Mehrfamilienhaus mit 
Nachrüstungsbedarf

Muss in einem Wohngebäude ein zusätzlicher Rettungsweg her, ist die außenliegende Spindeltreppe häufig die kompakteste Lösung. Ob sie im konkreten Fall passt, hängt vom Gebäude und der Wegführung ab.

Kompakte Spindeltreppe Gewerbeobjekt

Gewerbliche Nutzung

In gewerblichen Gebäuden lässt sich eine Spindeltreppe als zweiter Rettungsweg meist leichter umsetzen als als Hauptfluchtweg. Als außenliegende Zusatzlösung bei beengten Verhältnissen ist sie oft praktikabel und wirtschaftlich – wenn das Rettungskonzept schlüssig ist.

Spindeltreppe Bestandsgebäude mit begrenzter Erschließung

Bestandsgebäude mit schwieriger Erschließung

Auch bei schmalen Zugängen, engen Grundstücken oder aufwändiger Montage kann eine Spindeltreppe punkten. Wo eine wirtschaftliche Nachrüstung gesucht wird, ist sie häufig die naheliegende Wahl.

Daten für eine belastbare Vorplanung

  • Gebäudenutzung und Personenzahl je Ebene
     
  • Einordnung als zweiter Rettungsweg und gegebenenfalls Nebenfluchtweg
     
  • Grundriss, Schnitte, Geschosshöhen und genaue Austrittspositionen
     
  • Fassadenaufbau, Deckenart und tragfähige Anschlussbereiche
     
  • Fenster, Türen, Lüftungen und brandschutzrelevante Fassadenflächen
     
  • Grundstücksgrenzen, Fundamentflächen, Montagezugang und Weg ins Freie.

Im Zweifel früh mit dem Brandschutz klären

Ob eine Spindeltreppe im konkreten Projekt zulässig ist, entscheidet am Ende die Bauaufsicht beziehungsweise der Brandschutzsachverständige – auf Basis der jeweiligen Landesbauordnung, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Wer früh plant und die Behörde einbindet, spart sich spätere Überraschungen. Wir unterstützen Sie dabei von der ersten Idee bis zur fertig montierten Treppe.

Mehr zur Technik auf unserer Seite zu Fluchtspindeltreppen

Sie haben ein konkretes Projekt? Sprechen Sie uns an 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ist eine Spindeltreppe als Fluchttreppe zulässig?
Ja. In vielen Wohn-, Bestands- und Gewerbegebäuden ist eine außenliegende Spindeltreppe als zweiter Rettungsweg zulässig. In Arbeitsstätten ist sie nach ASR A2.3 als Nebenfluchtweg möglich – nur der Hauptfluchtweg braucht gerade Läufe. Die verbindliche Einordnung trifft die Genehmigungsplanung nach Landesbauordnung und Brandschutzkonzept.

Was kostet eine Fluchtspindeltreppe?
Einen Festpreis gibt es nicht. Die Kosten hängen von Geschosszahl, Durchmesser, Stufen- und Geländerausführung, Podesten sowie den Fundament- und Fassadenanschlüssen ab. Nach einer kurzen Vorprüfung mit Grundriss und Geschosshöhen kalkulieren wir ein belastbares Angebot – so zahlen Sie nur für das, was Ihr Gebäude wirklich braucht.

Wie breit muss eine Fluchtspindeltreppe sein?
Die nutzbare Laufbreite richtet sich nach der Personenzahl. In Arbeitsstätten gelten als Orientierung rund 0,90 m bis 5 Personen, 1,00 m bis 20 Personen und 1,20 m bis 200 Personen (ASR A2.3). Daraus ergeben sich Außendurchmesser von etwa 2,10 bis 2,70 m. Das genaue Maß folgt aus Nutzung und Rettungswegkonzept.

Ist eine nachträgliche Fluchttreppe genehmigungspflichtig?
In der Regel ja. Vor allem bei einer Nutzungsänderung ist meist ein Bauantrag mit Brandschutznachweis nötig; maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung. Bei Altbauten kommt oft der Denkmalschutz hinzu. Binden Sie Bauamt und Brandschutzplaner früh ein – das erspart teure Planänderungen im Nachhinein.

Ist eine Fluchttreppe dasselbe wie eine Feuertreppe?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe: eine außenliegende Treppe, die im Brandfall als sicherer Rettungsweg dient. „Feuertreppe" ist die umgangssprachliche Bezeichnung, „Fluchttreppe" beziehungsweise „notwendige Außentreppe" der baurechtliche Begriff. Als Fluchtspindeltreppe wird sie feuerverzinkt und rutschhemmend ausgeführt, damit sie dauerhaft sicher begehbar bleibt.

Ihr Projekt

Sie möchten prüfen, ob eine Spindeltreppe für Ihr Gebäude als Fluchttreppe oder zweiter Rettungsweg möglich ist? Dann ist eine frühe Vorprüfung mit Grundriss, Nutzung und Gebäudedaten der richtige erste Schritt. So lässt sich schnell einschätzen, ob eine kompakte Spindeltreppe die passende Lösung für Ihr Projekt sein kann.

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